Der Bundestag hat am 11.04.2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der es Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes ermöglicht, die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises zu beantragen und folgend nutzen zu können.
Nach dem beschlossenen Gesetzt können EU-Bürger, die Angehörige des europäischen Wirtschafsraums sind, eine Chipkarte mit der Online-Ausweisfunktion beantragen. Bei der Abstimmung waren die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU für den Vorschlag, während die FDP, Linke und AfD gegen den Vorschlag waren. Die Koalitionsfraktionen der Grünen enthielten sich.
Die Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) ermöglicht es Nutzern, welche einen deutschen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion frei geschaltet haben, sich mit dieser Funktion gegenüber Online-Angeboten zu identifizieren oder sich bei ihnen zu authentifizieren.
Die Beantragung der eID-Chipkarte soll auf freiwilliger Basis geschehen. Auf der eID-Chipkarte (Online-Ausweisfunktions-Chipkarte) sollen lediglich der Vor- und Nachname, der Geburtsort und das -datum sowie die Wohnadresse hinterlegt werden.
Ebenso ist geplan,t eine Adresse im Ausland hinterlegen zu können. Diese Information ist vor allem für im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige von erhöhtem Interesse. Mit Hilfe dieser Angabe könnten im Ausland lebende Deutsche Dienstleistungen der deutschen Verwaltung online beantragen und abrufen. Damit würden ihnen Zeit und Geld für lange Reisen erspart, um die Leistungen vor Ort in Deutschland zu beantragen.
Was kann ich tun ich brauche für Arbeitsamt meine ausweis bestätigen. Ich bin aus Polen und ich habe keine pin
Sie benötigen eine PIN.
Ich komme aus Ungarn.
Ich habe Pin. Mit ungarische Ausweiss app funktioniert alles super gut aber mit dem Ausweissapp2 steht das mein ausweiss nicht echt ist.
Was soll ich weiter machen?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bürgeramt.