Berechtigungszertifikat für „Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion

Online-Ausweisfunktion „Vor-Ort-Auslesen“ zur Kontoeröffnung bei Sparkassen

Seit Mitte 2017 ist es durch eine gesetzliche Änderung möglich, die personenbezogenen Daten, die auf dem Personalausweis hinterlegt sind, vor Ort auszulesen und zu nutzen. Dieses „Vor-Ort-Auslesen“ der Daten bzw. das „Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion ist immer dann besonders interessant, wenn personenbezogene Daten in ein entsprechend notwendiges Formular eingetragen werden müssen, wie zum Beispiel bei der Eröffnung eines Kontos in einer lokalen Filiale.

Nutzer benötig keine Technik und keine aktivierte Online-Ausweisfunktion

Für das „Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion benötigt der Nutzer weder Kartenleser und dazugehörige Software, noch die AusweisApp bzw. eine Online-Ausweisfunktions-PIN. So Klaus Wolter von der Ver­ga­be­stel­le für Be­rech­ti­gungs­zer­ti­fi­ka­te: „Die Übernahme der auf dem Personalausweischip enthaltenen Daten dürfe natürlich nicht ohne eine vorherige Prüfung stattfinden. Die Freigabe zum Auslesen erfolgt erst nach Zustimmung durch den Ausweisinhaber und einem erfolgreichen Lichtbildabgleich mit der auf dem Personalausweis aufgedruckten Zugangsnummer bzw. CAN, im Falle der Sparkassen, durch den Sachbearbeiter in der Filiale.“

„Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion soll Kontoeröffnung erleichtern

Um das „Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion in den eigenen Dienst einbinden zu können, ist eine Berechtigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) nötig. Die S-Direkt Marketing GmbH hat als einer der ersten Antragsteller eine Berechtigung dieser Art erhalten und per Berechtigungszertifikat technisch in den eigenen Dienst einbinden lassen. Dieser wird kommend allen deutschen Sparkassen (aktuell 396 Filialen) bereitgestellt, um mit dem „Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises die Kontoeröffnungen in den Filialen deutlich zu erleichtern und zu beschleunigen.

Anpassung der AusweisApp nötig

Um den Dienst „Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion einsetzen zu können, muss die entsprechende eID-Client-Software des Bundes (AusweisApp2) noch hinreichend angepasst werden. Die angepasste AusweisApp soll dann als Pilotprojekt in ausgewählten Sparkassen ausgerollte werden. Parallel dazu werden die nötigen Personalausweis-Kartenleser in den teilnehmenden Sparkassen installiert, sodass eine Testingphase des neuen Dienstes („Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion) stattfinden kann.

(Quelle: http://www.ptext.net)

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