Online-Ausweisfunktion in Thüringer E-Government-Gesetz festgelegt
Am 07.11.2017 hat das Land Thüringen ein neues E-Government-Gesetz verabschiedet. Damit ist Thüringen ein Nachzügler im Vergleich zu Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern (E-Government-Gesetz seit 2015) oder Sachsen (E-Government-Gesetz seit 2014). Allerdings ist das neue Gesetzt laut Dr. Hartmut Schubert „das aktuell wohl modernste und eines der weitgehendsten in Deutschland“.
Online-Ausweisfunktion als Teil der modernen E-Goverment-Angebote des Bundeslandes Thüringen
Diese Anforderungen und Voraussetzungen umfassen
- das Bereitstellen eines einheitlichen und zentralen E-Government-Portals für Land und Kommunen,
- das Angebot eines Service-Accounts inklusive der Einbindung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises für eine sichere web-basierte Identitätsfeststellung bzw. spätere Authentifizierung,
- das Anbieten eines elektronischen Bezahlsystems für Behörden,
- das ganzheitliche Abbilden von elektronischen Verwaltungsprozessen sowie
- den Schutz der Nutzerinteraktionen und -daten durch eine sichere Datenverbindung per Thüringer Landesrechenzentrum und IT-sicherheitszertifiziertem Landesdatennetz.
Quelle: https://www.thueringen.de/