Auf dem elektronischen Personalausweis sind verschiedene Attribute hinterlegt, die per Online-Ausweisfunktion theoretisch ausgelesen werden können. In der Praxis wird per Berechtigungszertifikat geregelt, welche personenbezogenen Daten der Anbieter auslesen darf, der die Online-Ausweisfunktion in seinen Dienst eingebunden hat.
Folgende Angaben des Ausweisinhabers sind auf dem elektronischen Ausweisdokument hinterlegt:
- Administratorische Daten
- Sperrmerkmal und
- die Angabe, ob der Personalausweis gültig ist sowie die personenbezogenen Daten
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag der Geburt
- Ort der Geburt
- Anschrift
- Dokumentenart
- dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
- Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland
- Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
- Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht und
- Ordensname, Künstlernamen