Neues Thüringer E-Government-Gesetz regelt Einsatz der Online-Ausweisfunktion

Online-Ausweisfunktion in Thüringer E-Government-Gesetz festgelegt

Am 07.11.2017 hat das Land Thüringen ein neues E-Government-Gesetz verabschiedet. Damit ist Thüringen ein Nachzügler im Vergleich zu Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern (E-Government-Gesetz seit 2015) oder Sachsen (E-Government-Gesetz seit 2014). Allerdings ist das neue Gesetzt laut Dr. Hartmut Schubert „das aktuell wohl modernste und eines der weitgehendsten in Deutschland“.

Online-Ausweisfunktion als Teil der modernen E-Goverment-Angebote des Bundeslandes Thüringen

Diese Anforderungen und Voraussetzungen umfassen

  • das Bereitstellen eines einheitlichen und zentralen E-Government-Portals für Land und Kommunen,
  • das Angebot eines Service-Accounts inklusive der Einbindung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises für eine sichere web-basierte Identitätsfeststellung bzw. spätere Authentifizierung,
  • das Anbieten eines elektronischen Bezahlsystems für Behörden,
  • das ganzheitliche Abbilden von elektronischen Verwaltungsprozessen sowie
  • den Schutz der Nutzerinteraktionen und -daten durch eine sichere Datenverbindung per Thüringer Landesrechenzentrum und IT-sicherheitszertifiziertem Landesdatennetz.

Online-Ausweisfunktion – Thüringer E-Government-Gesetz 2017

Quelle: https://www.thueringen.de/

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